Die Sorge in vier Einzelfragen zerlegen
„Kann ich die Zeichnung meines Kindes wirklich bei einem KI-Dienst hochladen?“ klingt nach einer Frage, sind aber vier. Jede hat eine andere Antwort, deshalb gehen wir sie einzeln durch.
- Wohin geht das hochgeladene Bild tatsächlich?
- Kann es als KI-Trainingsmaterial enden?
- Kann es jemand anderes sehen oder wird es veröffentlicht?
- Wem gehört das Urheberrecht an der Zeichnung?
1. Wohin das Bild geht
Die meisten Dienste, die Bilder mit KI erzeugen, verarbeiten nicht alles auf eigenen Servern. Sie senden das Bild an die API eines externen KI-Anbieters und erhalten das Ergebnis zurück. Die Frage lautet also nie nur „vertraue ich dieser Website“, sondern auch „wer fasst die Datei sonst noch an“.
Japans Datenschutzkommission veröffentlichte im Juni 2023 einen Hinweis: Werden in einen generativen KI-Dienst eingegebene Informationen zu anderen Zwecken als der Erzeugung der Antwort verarbeitet, kann das einen Verstoß gegen das japanische Datenschutzgesetz darstellen (Quelle: Personal Information Protection Commission, Hinweis zur Nutzung generativer KI-Dienste). Die zuständige Behörde unterscheidet sich von Land zu Land, das Prinzip nicht: Empfänger und Zweck zu kennen gehört zum verantwortungsvollen Umgang.
Bei Figmee werden hochgeladene Bilder so behandelt (Datenschutzerklärung, Artikel 4 und 5).
| Verarbeitungsschritt | Sitzland des Auftragsverarbeiters |
|---|---|
| Bildanalyse und Erzeugung des Bildes im Figuren-Stil | USA |
| Erzeugung der 3D-Modelldaten (bei Kauf) | China |
An diese ausländischen Auftragsverarbeiter gehen ausschließlich Bilddaten; direkt identifizierende Angaben wie eine E-Mail-Adresse sind nicht dabei. Wenn dich die Technik dahinter interessiert: Wie 3D-Modelle im Figuren-Stil entstehen erklärt die Schritte.
2. Ob damit trainiert wird
Hier gehen die Nutzungsbedingungen am weitesten auseinander. Für Figmee bestätigen die Bedingungen der eingesetzten Dienste, dass über die API gesendete Daten nicht zum Training von Modellen verwendet werden (Datenschutzerklärung, Artikel 4).
Wonach du suchst, ist ein ausdrücklicher Satz, dass Daten nicht zum Training genutzt werden. Fehlt er, lautet die vorsichtige Lesart nicht „sie tun es nicht“, sondern „sie haben sich in keine Richtung festgelegt“.
3. Sichtbarkeit und Speicherdauer
| Punkt | Umgang bei Figmee |
|---|---|
| Wer das Bild sehen kann | Privat. Sichtbar wird es nur, wenn du es über die Teilen-Funktion bewusst veröffentlichst |
| Verkauf oder Überlassung an Dritte | Findet nicht statt |
| Aufbewahrung von Bildern und 3D-Modellen | Bis zur Kontolöschung, dann werden sie gelöscht |
| Zugriffsprotokolle | Maximal 90 Tage |
| Übertragung | Verschlüsselt per SSL/TLS |
| Löschweg | Kontolöschung in den Einstellungen. Auskunft, Berichtigung und Nutzungsuntersagung sind ebenfalls beantragbar |
(Quelle: Datenschutzerklärung, Artikel 4, 7, 10 und 11.)
Von Kindern unter 16 Jahren werden wissentlich keine personenbezogenen Daten erhoben. Nutzt ein Kind unter 16 den Dienst, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
In der EU gibt dir die DSGVO zusätzlich ein Auskunftsrecht (Artikel 15) und ein Recht auf Löschung (Artikel 17), das du gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen kannst (Quelle: Verordnung (EU) 2016/679, EUR-Lex).
Eine Checkliste für die Dienstwahl
Ob mit Figmee oder ohne — diese sechs Prüfpunkte sagen dir vor jedem Upload das Wesentliche.
- Sind die Empfänger der Daten — Auftragsverarbeiter und deren Länder — in der Datenschutzerklärung benannt?
- Gibt es eine ausdrückliche Aussage, dass Daten nicht zum Training verwendet werden?
- Ist eine Speicherdauer angegeben?
- Ist der Löschweg beschrieben, und löscht die Kontolöschung die Dateien wirklich?
- Ist die Standardsichtbarkeit „privat“?
- Existieren Firmenname, Anschrift und Kontaktstelle tatsächlich?
Praktische Punkte vor dem Upload
- Achte auf Namensschilder, Kita- oder Schulnamen und Adressen im Bildausschnitt. Ein in die Ecke geschriebener Name lässt sich einfach wegschneiden.
- Ein Foto des Kindes ist nicht nötig. Die Zeichnung genügt.
- Sieh dir die Standardeinstellung fürs Teilen an. Manche Dienste veröffentlichen Ergebnisse konstruktionsbedingt in einer öffentlichen Galerie.
- Manche Inhalte werden abgelehnt. Sexuelle oder gewalthaltige Darstellungen und Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, können von den Sicherheitssystemen des externen KI-Anbieters automatisch blockiert werden (Nutzungsbedingungen, Artikel 4).
4. Was mit dem Urheberrecht passiert
Das Urheberrecht gehört dem Kind, das gezeichnet hat
Das Urheberrecht entsteht automatisch im Moment der Schöpfung; Registrierung oder sonstige Formalitäten sind nicht nötig. Das ist keine nationale Eigenheit — Artikel 5(2) der Berner Übereinkunft, der über 180 Staaten beigetreten sind, verlangt, dass Genuss und Ausübung dieser Rechte an keine Förmlichkeit gebunden sind (Quelle: Berner Übereinkunft, WIPO Lex). Das japanische Urheberrechtsgesetz formuliert dieselbe Regel in Artikel 17(2) (Quelle: Japanese Law Translation Database). In Deutschland ergibt sich der formfreie Schutz aus dem Urheberrechtsgesetz.
Ein Mindestalter gibt es ebenfalls nicht. Auch das Gekritzel einer Zweijährigen ist urheberrechtlich geschützt, und Urheberin ist dieses Kind. Solange es minderjährig ist, verwalten die Erziehungsberechtigten diese Rechte praktisch.
Hochladen überträgt nichts
Ein Bild hochzuladen überträgt das Urheberrecht nicht an den Betreiber. Nach japanischem Urheberrecht ist das Kopieren im häuslichen oder vergleichbar engen Kreis als Privatkopie erlaubt (Artikel 30) — ein Geschenk für die Familie oder die Betrachtung zu Hause fällt darunter. Die meisten Länder kennen eine vergleichbare Privatkopie-Schranke, in Deutschland etwa § 53 UrhG, doch die Grenzen unterscheiden sich: Wenn du über die Familiennutzung hinausgehen willst, prüfe die Regel deines Landes.
Fälle, die mehr Sorgfalt brauchen
- Zeichnungen von Anime- oder Spielfiguren. Zu Hause Freude daran zu haben ist das eine; öffentliches Posten oder Verkaufen braucht die Erlaubnis der Rechteinhaber. Merchandise mit eigenen Figuren und Urheberrecht zeigt, wo die Grenze verläuft.
- Alles, was du verkaufen willst. Das überschreitet die private Nutzung in jeder Rechtsordnung.
- Gemeinschaftsarbeiten. Auch andere Kinder haben daran Rechte; eine Veröffentlichung braucht das Einverständnis ihrer Familien.
Für die KI-spezifischen Fragen geht Sicherheit und Urheberrecht bei KI-erzeugten Modellen im Figuren-Stil tiefer.
Häufige Fragen
Q. Kann ich eine Zeichnung nach dem Hochladen wieder löschen?
A. Mit der Kontolöschung werden die zugehörigen Bilder und erzeugten Dateien gelöscht. Einzelanträge auf Auskunft, Berichtigung oder Nutzungsuntersagung sind zusätzlich über das Kontaktformular möglich.
Fazit
Ob etwas sicher ist, entscheidet sich nicht daran, ob „KI“ draufsteht. Es entscheidet sich daran, ob Empfänger, Trainingspolitik, Speicherdauer, Löschweg und Standardsichtbarkeit nachlesbar festgehalten sind. Suche diese fünf Punkte in der Datenschutzerklärung, bevor du hochlädst. Für die konkreten Schritte siehe den Figmee-Nutzungsleitfaden; zum Vergleich der Umwandlungswege siehe Kinderzeichnung als 3D-Modell im Figuren-Stil.




