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Design & 3D-Technologie

Auftragsbild in ein 3D-Modell umwandeln – ist das erlaubt? Plattformbedingungen und wie du richtig nachfragst

Das Urheberrecht an einer Auftragsillustration bleibt grundsätzlich bei der Person, die sie gezeichnet hat. Was die Bedingungen von Skeb, Coconala und SKIMA erlauben, privates 3D vs. Veröffentlichung und Merch, Mustertexte zum Nachfragen und welche Bilder Figmee annimmt.

Figmee RedaktionVeröffentlicht: 2026-11-07Aktualisiert: 2026-11-0716 Min. Lesezeit
UrheberrechtCommissionSkebCoconala3D-Modell
Auftragsbild in ein 3D-Modell umwandeln – ist das erlaubt? Plattformbedingungen und wie du richtig nachfragst

Wenn du eine in Auftrag gegebene Illustration (Commission) in ein 3D-Modell umwandeln willst, fragst du am sichersten zuerst die Person, die sie gezeichnet hat, ob das in Ordnung ist. Mit der Bezahlung und der Lieferung der Datei geht das Urheberrecht grundsätzlich nicht auf dich über: Es bleibt bei der Künstlerin oder dem Künstler, und was du als Auftraggeber mit dem Bild machen darfst, regeln die Bedingungen der Plattform und das, was ihr bei der Bestellung vereinbart habt. Die Nutzungsbedingungen von Skeb etwa beschränken die Nutzung durch Auftraggeber auf „persönliches Betrachten" und die Verwendung als „Profilbild in sozialen Netzwerken" und sagen nichts Direktes über eine 3D-Umsetzung.

In diesem Leitfaden schauen wir uns die Klauseln von drei japanischen Commission-Plattformen (Skeb, Coconala und SKIMA) an und klären, was Auftraggeber dürfen. Außerdem erklären wir, worin sich ein privates 3D-Modell von einer Veröffentlichung oder Merch unterscheidet, geben Mustertexte für die Anfrage und zeigen, welche Bilder du bei Figmee hochladen darfst. Hast du über eine andere Plattform oder direkt per DM bestellt, gilt dieselbe Prüfung: die Bedingungen dieser Plattform und die Commission-Bedingungen (ToS), die die Künstlerin oder der Künstler selbst veröffentlicht. Fan-Art zu lizenzierten Figuren behandeln wir in Fan-Art, 3D-Modelle und Urheberrecht, den Verkauf von Merch in Darf man Figuren eigener Charaktere verkaufen?.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht auf Grundlage des japanischen Urheberrechts und der Bedingungen der jeweiligen Plattform. Er ist keine Rechtsberatung und erklärt kein einzelnes Werk für „unproblematisch". Jedes Land hat eigene Gesetze, und Bedingungen ändern sich. Prüfe deshalb sowohl die Fassung, der du bei der Bestellung zugestimmt hast, als auch die aktuelle Fassung auf der offiziellen Website der Plattform.

Hinweis: Figmee bietet derzeit Bilder im Figuren-Stil aus deinen Zeichnungen, 3D-Modelldaten (GLB / 3MF) und Drehvideos deiner 3D-Modelle an. Die Bestellung physischer 3D-Drucke ist Coming Soon. Fotos von realen Menschen, Tieren, Gegenständen oder Landschaften sowie Bilder, die wie Fotos aussehen, lassen sich nicht in 3D umwandeln.

Wem gehört das Urheberrecht an einer Auftragsillustration?

Grundsätzlich der Person, die sie gezeichnet hat. Das Urheberrecht entsteht bei dem Menschen, der das Werk erschafft, und geht nicht auf dich über, nur weil du bezahlt und das Bild erhalten hast. Wie weit du das Bild nutzen darfst, regeln die Bedingungen der Plattform und eure Vereinbarung: die Bedingungen im Angebot, dein Auftragstext und eure Nachrichten.

Dabei hilft es, zwei Rollen zu trennen: wer sich den Charakter ausgedacht hat und wer die Illustration gezeichnet hat. Auch wenn dein eigener Charakter vom Namen über die Persönlichkeit bis zum Aussehen ganz deine Idee ist, liegt an der gezeichneten Illustration das Urheberrecht der Künstlerin oder des Künstlers. Ein 3D-Modell wird aus genau dieser Illustration aufgebaut, deshalb zählt ihre bzw. seine Sicht. Die feinere Frage, wie das Charakterkonzept selbst rechtlich einzuordnen ist, beantwortet dieser Artikel nicht.

Ein weiteres Recht solltest du kennen: das Urheberpersönlichkeitsrecht, das unabhängig von den Verwertungsrechten bei der Urheberin oder dem Urheber bleibt. Artikel 20 Absatz 1 des japanischen Urheberrechtsgesetzes bestimmt: „Der Urheber hat das Recht, die Integrität seines Werkes und dessen Titels zu wahren, und muss keine Änderung, Kürzung oder sonstige Umgestaltung gegen seinen Willen hinnehmen" (unsere Übersetzung; Originaltext bei e-Gov, japanisches Urheberrechtsgesetz, abgerufen am 7. November 2026). Dieses Recht bleibt auch dann bei der zeichnenden Person, wenn das Urheberrecht übertragen wurde. Wer ein Bild in eine dreidimensionale Form bringt, ist also auf der sicheren Seite, wenn die Künstlerin oder der Künstler einverstanden ist.

Darf ich ein auf Skeb bestelltes Bild als 3D-Modell umsetzen?

Die Bedingungen von Skeb beschränken Auftraggeber auf Nutzungen wie „persönliches Betrachten" und „Profilbild in sozialen Netzwerken" und enthalten nichts Konkretes zu 3D. Eine 3D-Version zu veröffentlichen, in sozialen Netzwerken zu posten oder Merch daraus zu machen, liest sich nach den Bedingungen als Nutzung, für die du die Erlaubnis der Künstlerin oder des Künstlers (dort „Creator") brauchst. Ob ein 3D-Modell, das nur du selbst ansiehst, noch „persönliches Betrachten" ist, lässt sich aus den Bedingungen nicht ablesen. Am sichersten fragst du also vorher.

Diese Klauseln der Skeb-Nutzungsbedingungen (PDF, Fassung vom 1. Dezember 2023) betreffen Auftraggeber („Clients"). Die Zitate sind unsere Übersetzung aus dem Japanischen.

  • Artikel 5 Absatz 2 Nr. 5: Auch nach der Lieferung wird „das Urheberrecht […] am Werk nicht auf den Client übertragen“, sondern steht dem Creator zu. Der Client darf das Werk nur in dem Umfang nutzen, den der Creator „ausschließlich zum persönlichen Betrachten, als Profilbild dieses Clients in sozialen Netzwerken […]“ gestattet, sowie im sonstigen Rahmen der Bedingungen und Richtlinien.
  • Artikel 7 Absatz 1: „Das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte an einem Werk stehen dem Creator zu, soweit die Bedingungen und Richtlinien nichts anderes bestimmen."
  • Artikel 8 Nr. 10: als verbotene Handlung „die Nutzung eines Werks über die private Nutzung einer Person hinaus ohne Erlaubnis des Creators".

Quelle: Skeb-Nutzungsbedingungen (Fassung vom 1. Dezember 2023, PDF, Japanisch), abgerufen am 7. November 2026. Skeb veröffentlicht außerdem Richtlinien für Clients, die du vor einer Anfrage lesen solltest.

Nr. 21 desselben Artikels 8 nennt als verbotene Handlung auf Seite der Creator, „in den vom Betreiber festgelegten Genres 3D-Modelle, die keine Illustrationen oder Mangas sind, Screenshots oder Daten, die ganz oder teilweise von generativer KI erzeugt wurden, zu liefern". In diesen Genres setzt Skeb also darauf, dass gezeichnete Illustrationen und Mangas geliefert werden. Wenn du ein bestelltes Bild mit einem KI-Dienst in 3D umwandeln willst, gehört es auch zum respektvollen Umgang, die KI bei der Anfrage offen zu erwähnen.

Und bei Bildern, die über Coconala oder SKIMA bestellt wurden?

Bei Coconala haben Bedingungen Vorrang, die der Anbieter im Angebot oder während der Abwicklung ausdrücklich nennt; fehlen sie, erlauben die Nutzungsbedingungen die Nutzung „nur zum eigenen Gebrauch", Änderungen eingeschlossen. Bei SKIMA geht beim Kauf eines Designs samt Urheberrecht (sogenannte „opt"-Verkäufe) das Urheberrecht auf dich über, das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt aber bei der zeichnenden Person. Für individuelle Auftragsarbeiten haben wir in den SKIMA-Bedingungen keine Klausel zu den Rechten gefunden; hier entscheiden die Bedingungen im Angebot und eure Vereinbarung.

Coconala

Artikel 14 Absatz 3 der Coconala-Nutzungsbedingungen bestimmt, dass das Mitglied – sofern der Anbieter in der Leistungsbeschreibung oder während der Erbringung nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt – „die Werke des Anbieters usw. nur zum eigenen Gebrauch nutzen“ darf, „einschließlich Vervielfältigung, Kopie, Änderung, Unterlizenzierung an Dritte […]“ (unsere Übersetzung). Artikel 19 Absatz 2 sagt entsprechend, dass der Anbieter dem Mitglied das Recht einräumt, sie zum eigenen Gebrauch frei zu nutzen.

Allerdings definieren die Bedingungen die „Werke des Anbieters usw." (Artikel 2 Absatz 1 Nr. 12) unter anderem als „Fotos, Bilder, Videos, Audio, Musikstücke, Essays, Artikel und sonstige Werke, die der Anbieter auf unserer Website veröffentlicht hat". Allein aus diesem Wortlaut lässt sich schwer ablesen, ob eine auf Bestellung gelieferte Illustration darunter fällt. Den tatsächlichen Nutzungsumfang prüfst du anhand der Bedingungen im Angebot (kommerzielle Nutzung, Zweitverwertung, Übertragung des Urheberrechts usw.) und dessen, was der Anbieter dir während der Abwicklung mitgeteilt hat. Ob eine Veröffentlichung oder Merch noch „eigener Gebrauch" ist, hängt ebenfalls von den Bedingungen des Anbieters ab.

Quelle: Coconala-Nutzungsbedingungen (Japanisch), Fassung vom 19. Dezember 2025, abgerufen am 7. November 2026.

SKIMA

Die SKIMA-Nutzungsbedingungen (Version für den japanischen Dienst) definieren in Artikel 2 Nr. 12 „opt-Verkäufe" als „Kauf und Verkauf einer Illustration samt Urheberrecht" und halten fest, dass „das Urheberrecht auf den Käufer übertragen wird, das Urheberpersönlichkeitsrecht aber beim Ersteller bleibt". Artikel 4 Absatz 11 besagt, dass Käufer wegen dieses Persönlichkeitsrechts „das Werk nicht gegen den Willen des Urhebers ändern" dürfen, außer es wurde vereinbart, das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht auszuüben (unsere Übersetzung). Auch bei einem per opt-Verkauf gekauften Design hängt es also von der zeichnenden Person ab, ob eine 3D-Version als Änderung gegen ihren Willen gilt. Fragen gibt Sicherheit.

Eine Klausel, die die Rechte an individuellen Auftragsarbeiten oder den Nutzungsumfang für Auftraggeber regelt, haben wir in den Bedingungen mit Stand 7. November 2026 nicht gefunden. Maßgeblich sind der im Angebot genannte Nutzungsumfang und eure Vereinbarung während der Abwicklung.

Quelle: SKIMA-Nutzungsbedingungen (Japanisch), abgerufen am 7. November 2026.

Die drei Plattformen und Direktaufträge im Vergleich

Wo bestelltUrheberrechtWas Auftraggeber dürfenZu 3D
SkebBeim Creator (Art. 5 Abs. 2 Nr. 5, Art. 7 Abs. 1)Persönliches Betrachten, Profilbild in sozialen Netzwerken usw.Nichts Konkretes. Nutzung über den privaten Gebrauch hinaus nur mit Erlaubnis (Art. 8 Nr. 10)
CoconalaGrundsätzlich beim Anbieter (Übertragung je nach Angebot und Vereinbarung)Ohne Angabe des Anbieters „nur zum eigenen Gebrauch", Änderungen eingeschlossen (Art. 14 Abs. 3)Nichts Konkretes. Bedingungen des Anbieters prüfen
SKIMA (opt-Verkauf)Auf den Käufer übertragen (Art. 2 Nr. 12)Nutzung als Rechteinhaber, aber keine Änderung gegen den Willen der zeichnenden Person (Art. 4 Abs. 11)Bei der zeichnenden Person nachfragen
SKIMA (Auftragsarbeit)Keine Klausel gefundenBedingungen im AngebotBeim Anbieter nachfragen
Direktauftrag (DM usw.)Grundsätzlich bei der zeichnenden PersonEure Nachrichten und die von der zeichnenden Person veröffentlichten BedingungenDirekt nachfragen

Was unterscheidet ein privates 3D-Modell von Veröffentlichung oder Merch?

Je weiter du dich von „nur ich sehe es" über „ich veröffentliche es" bis „ich verschenke oder verkaufe es" bewegst, desto deutlicher brauchst du die Erlaubnis der Künstlerin oder des Künstlers. Das japanische Urheberrechtsgesetz erlaubt die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch und in diesem Rahmen auch die Bearbeitung. Ob es darunter fällt, ein Bild an einen externen Dienst zu schicken, um daraus 3D zu machen, entscheidet dieser Artikel nicht. Und die Bedingungen der Plattform sind eine Vereinbarung, der du zugestimmt hast: Sie gelten unabhängig davon, wie das Gesetz die Kopie bewertet.

Artikel 30 Absatz 1 des Gesetzes erlaubt die Vervielfältigung eines Werks „durch die Person, die es nutzt", wenn der Zweck „die Nutzung im persönlichen Bereich, in der Familie oder einem vergleichbar begrenzten Kreis" ist (privater Gebrauch). Artikel 47-6 Absatz 1 Nr. 1 erlaubt in diesem Fall auch die Nutzung durch „Übersetzung, musikalisches Arrangement, Umformung oder Bearbeitung" (unsere Übersetzung; e-Gov, japanisches Urheberrechtsgesetz, abgerufen am 7. November 2026). Bedingungen wie die, dass die nutzende Person die Kopie selbst anfertigt, führen dazu, dass die Antwort vom Einzelfall abhängt.

Das solltest du je nach Nutzung prüfen:

Was du vorhastWas zu prüfen ist
Das 3D-Modell nur auf deinem eigenen Gerät drehenOb die Bedingungen das abdecken (bei Skeb persönliches Betrachten). Im Zweifel kurz nachfragen
Das Werk bei Figmee veröffentlichen und den Teilen-Link an Freunde schickenBeim Veröffentlichen erscheint auch die Originalillustration auf der Teilen-Seite. Erlaubnis nötig
Ein Drehvideo des 3D-Modells in sozialen Netzwerken postenErlaubnis, Art der Namensnennung, Hinweis auf die KI-Erstellung
Die 3MF-Datei auf dem eigenen 3D-Drucker ausdruckenNachfragen, ob ein physisches Objekt in Ordnung ist
Merch verschenken oder verkaufenÜbertragung des Urheberrechts oder eine Lizenz, die 3D und kommerzielle Nutzung abdeckt

Am häufigsten übersehen: Wenn du ein Werk bei Figmee veröffentlichst, wird die hochgeladene Originalillustration zusammen mit dem 3D-Modell angezeigt. Ein veröffentlichtes Werk erscheint in der öffentlichen Galerie, und seine Teilen-Seite zeigt Titel, 3D-Modell, Originalillustration und Erstellungsdatum. Auch nach dem Zurückziehen der Veröffentlichung können Link-Vorschauen in sozialen Netzwerken und von anderen gespeicherte Bilder bestehen bleiben. Das 3D-Modell einer Auftragsillustration zu veröffentlichen heißt also, die Auftragsillustration selbst zu veröffentlichen.

Wie Verträge funktionieren, wenn du Merch verkaufen willst (Übertragung des Urheberrechts oder Lizenz), erklärt Darf man Figuren eigener Charaktere verkaufen?.

Wie fragst du die Künstlerin oder den Künstler?

Vor der Bestellung schreibst du es in deinen Auftragstext, nach der Lieferung in eine eigene Nachricht. In beiden Fällen nennst du drei Dinge konkret: was du vorhast, dass du einen KI-Dienst nutzt und ob du das Ergebnis veröffentlichen willst. Wer sich eine Erlaubnis holt und die KI dabei verschweigt, riskiert, dass die Beziehung leidet, sobald es herauskommt. Sagt die Person nein, gilt: kein 3D-Modell von diesem Bild.

Diese sechs Punkte gehören in deine Nachricht:

  • Was du machst: ein 3D-Modell, ein Drehvideo, einen Ausdruck der 3MF-Datei usw.
  • Welcher Dienst: dass es ein KI-Dienst ist, der aus Illustrationen 3D-Modelle macht (mit Namen)
  • Wer es sieht: nur du / ein paar Freunde über einen Teilen-Link / öffentlich in sozialen Netzwerken oder einer Galerie
  • Namensnennung: wie du die Person bei einer Veröffentlichung nennen würdest
  • Umgang mit dem Bild: was der Dienst über hochgeladene Bilder sagt
  • Ein Nein ist okay: formuliere es so, dass Ablehnen leichtfällt

Muster: Ergänzung zum Auftragstext vor der Bestellung

Wenn die Illustration fertig ist, würde ich gern ein 3D-Modell daraus machen, nur für mich. Dafür möchte ich einen KI-Dienst nutzen, der aus Illustrationen 3D-Modelle erstellt (Figmee). Das 3D-Modell veröffentliche ich nicht, es ist nur für mich. Falls dir diese Nutzung nicht recht ist, sag es bitte ganz offen.

Muster: Nachfrage nach der Lieferung

Vielen Dank noch einmal für die Illustration! Ich hätte noch eine Frage: Wäre es in Ordnung, wenn ich die Illustration bei einem KI-Dienst hochlade, der aus Illustrationen 3D-Modelle erstellt (Figmee), und daraus ein 3D-Modell nur für mich mache? Laut dem Dienst werden hochgeladene Bilder nicht zum KI-Training verwendet und niemandem gezeigt, solange ich sie nicht selbst veröffentliche. Falls ich es irgendwann öffentlich zeigen möchte, frage ich vorher noch einmal. Ein Nein ist völlig in Ordnung.

Nimm Kontakt über den Weg auf, den die Regeln der Plattform und die Angaben der Person erlauben. Wenn du auch veröffentlichen möchtest, nenne wo (deine sozialen Netzwerke, die Figmee-Galerie usw.) und wie du die Person nennen und die KI erwähnen würdest. Das macht eine Zusage leichter.

Wie geht es von der Erlaubnis bis zum 3D-Modell weiter?

Lies die Bedingungen deiner Bestellung noch einmal, speichere die Antwort und lade dann die Illustration hoch, um erst ein 3D-Bild und danach ein 3D-Modell zu erstellen. Ohne die Wartezeit auf die Antwort brauchst du etwa eine Stunde von der Nachricht bis zum drehbaren 3D-Modell.

  1. Bedingungen der Bestellung noch einmal lesen (10 Minuten): Nutzungsbedingungen, Angebot, Auftragstext und Nachrichten – was ist erlaubt?
  2. In einem Satz festlegen, wofür das 3D-Modell ist (5 Minuten): „nur für mich zum Drehen", „ein Drehvideo für soziale Netzwerke" usw.
  3. Die Nachricht schicken (15 Minuten): Passe die Muster oben an deine tatsächliche Nutzung an
  4. Die Antwort speichern (5 Minuten): Halte fest, welche Nutzungen genau erlaubt wurden
  5. Illustration hochladen und ein 3D-Bild erstellen (einige Minuten): PNG, JPEG oder WebP, bis 20 MB pro Bild. Mit der Qualität Standard, Pro oder Max entsteht ein Bild im Figuren-Stil
  6. 3D-Modell erzeugen und drehen (einige Minuten): Im Browser um 360° drehen und Seiten und Rücken prüfen
  7. Beim Veröffentlichen erst den Umfang der Erlaubnis prüfen, dann den Schalter umlegen (5 Minuten): über den Teilen-Schalter auf der Werkseite – und daran denken, dass auch die Originalillustration angezeigt wird

Zu den Kosten: Ein Bild im Figuren-Stil kostet je nach Qualität 1–3 Tokens, ein 3D-Modell 5 Tokens. Das erste 3D-Modell ist kostenlos (eins pro Konto), und neue Konten erhalten 5 kostenlose Tokens (3 Monate ab Registrierung gültig, nur bei der ersten Registrierung mit einer E-Mail-Adresse). Zusätzliche Tokens kosten €5.99 für 5 Stück. Schlägt eine Generierung fehl, werden die Tokens automatisch erstattet.

Den gesamten Weg von der Illustration zum 3D-Modell beschreibt Illustration in 3D umwandeln (Guide 2026).

Welche Bilder darfst du bei Figmee hochladen?

Hochladen darfst du selbst gezeichnete Bilder oder Bilder, für die dir die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber die Nutzung erlaubt hat. Bei einer Auftragsillustration brauchst du also die Erlaubnis der zeichnenden Person. Die Illustration eines anderen Menschen ohne Erlaubnis zu nutzen, kann dessen Urheberrecht verletzen.

Das legen die Hilfe und die Nutzungsbedingungen von Figmee fest:

  • Hochgeladene Bilder werden nur zum Erstellen von 3D-Bildern und 3D-Modellen verwendet und nicht zum KI-Training
  • Sie werden Dritten nicht gezeigt, außer du veröffentlichst das Werk selbst
  • Das Urheberrecht an generierten Bildern richtet sich nach dem anwendbaren Recht
  • Fotos von realen Menschen, Tieren, Gegenständen oder Landschaften sowie Bilder, die wie Fotos aussehen, sind nicht möglich (wird ein Bild als Foto erkannt, werden die verwendeten Tokens automatisch erstattet)

Für wen Figmee passt und für wen nicht:

  • Passt: für alle, die die Erlaubnis der zeichnenden Person haben und ihren bestellten Charakter um 360° drehen möchten; für alle, die gemeinsam mit ihr entscheiden wollen, wie viel vom 3D-Modell sie zeigen
  • Passt nicht: für alle, die es ohne Nachfrage ausprobieren wollen (fremde Bilder ohne Erlaubnis darfst du nicht hochladen); für alle, die ein animierbares 3D-Modell brauchen (Downloads gibt es als GLB und 3MF, ohne Rigging oder VRM); für alle, die ein physisches Objekt wollen (die Bestellung physischer 3D-Drucke ist Coming Soon)

Die genauen Bedingungen findest du im Hilfeartikel von Figmee zu hochladbaren Bildern und Rechten. Einen Überblick zum Urheberrecht bei 3D-Modellen gibt Urheberrecht bei 3D-Modellen.

Häufige Fragen

F. Muss ich auch fragen, wenn nur ich das 3D-Modell ansehe? A. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Skeb-Bedingungen erlauben Auftraggebern Nutzungen wie „persönliches Betrachten", und ob eine 3D-Version dazugehört, lässt sich daraus nicht ablesen. Auf anderen Plattformen können die Bedingungen des Anbieters Änderungen einschränken. Außerdem lädst du das Bild bei einem externen Dienst hoch. Eine kurze Nachfrage ist deshalb der sicherste Weg.

F. Was, wenn die Antwort Nein lautet? A. Dann machst du aus diesem Bild kein 3D-Modell. Du kannst 3D mit einer eigenen Skizze ausprobieren (ein Handyfoto einer Zeichnung auf Papier reicht) oder beim nächsten Auftrag gleich „ich möchte ein 3D-Modell daraus machen" in den Auftragstext schreiben.

F. Wem gehört das Urheberrecht am fertigen 3D-Modell? A. Laut Hilfe von Figmee richtet sich das Urheberrecht an generierten Bildern nach dem anwendbaren Recht. Die Rechte an der Originalillustration bleiben bei der zeichnenden Person. Wenn du das 3D-Modell oder ein Drehvideo veröffentlichst oder teilst, bleib deshalb im Rahmen dessen, was für das Originalbild erlaubt wurde.

Fazit

Das Urheberrecht an einer Auftragsillustration bleibt grundsätzlich bei der Person, die sie gezeichnet hat. Skeb beschränkt Auftraggeber auf Nutzungen wie „persönliches Betrachten" und „Profilbild in sozialen Netzwerken", bei Coconala haben die Bedingungen des Anbieters Vorrang, und selbst beim opt-Verkauf von SKIMA bleibt das Urheberpersönlichkeitsrecht bei der zeichnenden Person. Keine der drei Plattformen sagt etwas Konkretes zu 3D.

Genau deshalb ist der sicherste Schritt, zuerst nachzufragen – mit klaren Angaben, was du vorhast, dass ein KI-Dienst im Spiel ist und ob du veröffentlichen willst. Bewahre die Antwort auf und denk vor dem Veröffentlichen daran, dass auch die Originalillustration angezeigt wird.

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